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Ihre Anfrage- und Buchungshotline:
+43 2236 660 974 Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Ergänzungen von R.E.S. Touristik zu den Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV sowie für das Ergänzungsblatt zur Reisebestätigung gemäß § 7 Abs. 6 RSV Veranstalter: R.E.S. Touristik e.U., Eintragungsnummer 2012/0009 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters R.E.S. Touristik e.U. unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt max. 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die Volksbank Baden e.Gen., Hauptplatz 9-13, 2500 Baden. (Bankgarantie v. 03.01.2012) Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, per Fax: +43 1 52503-999 oder Email This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. anzumelden. Bitte beachten Sie unsere speziellen Buchungsbedingungen für Sportreisen/Fanreisen/Fussballreisen:
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